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   BAG, 08.12.1992 - 9 AZR 99/92   

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https://dejure.org/1992,25040
BAG, 08.12.1992 - 9 AZR 99/92 (https://dejure.org/1992,25040)
BAG, Entscheidung vom 08.12.1992 - 9 AZR 99/92 (https://dejure.org/1992,25040)
BAG, Entscheidung vom 08. Dezember 1992 - 9 AZR 99/92 (https://dejure.org/1992,25040)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Freistellung am Rosenmontag - unzulässige Feststellungsklage - Voraussetzungen für eine reistellung von der Arbeit im Unterschied zum Erholungsurlaub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 25.02.1987 - 8 AZR 430/84

    Bezahlter Urlaub

    Auszug aus BAG, 08.12.1992 - 9 AZR 99/92
    Ist die Klage auf Feststellung des Bestehens eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, so ist sie nur zulässig, wenn sich aus der Feststellung Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAGE 4, 114 = AP Nr. 1 zu § 20 MietSchG; BAGE 54, 210 = AP Nr. 3 zu § 52 BAT; Senatsurteil vom 22. September 1992 - 9 AZR 404/90 - zur Veröffentlichung bestimmt; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 50. Aufl., § 256 Anm. 3 D; Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Aufl., § 256 Rz 47; MünchKomm-Lüke, ZPO, § 256 Rz 20).
  • BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 404/90

    Feststellungsantrag auf Bestehen eines vergangenen Rechtsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 08.12.1992 - 9 AZR 99/92
    Ist die Klage auf Feststellung des Bestehens eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, so ist sie nur zulässig, wenn sich aus der Feststellung Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAGE 4, 114 = AP Nr. 1 zu § 20 MietSchG; BAGE 54, 210 = AP Nr. 3 zu § 52 BAT; Senatsurteil vom 22. September 1992 - 9 AZR 404/90 - zur Veröffentlichung bestimmt; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 50. Aufl., § 256 Anm. 3 D; Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Aufl., § 256 Rz 47; MünchKomm-Lüke, ZPO, § 256 Rz 20).
  • BAG, 20.05.1957 - 2 AZR 530/56

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Gesetzlich begründeter Anlaß - Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 08.12.1992 - 9 AZR 99/92
    Ist die Klage auf Feststellung des Bestehens eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, so ist sie nur zulässig, wenn sich aus der Feststellung Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAGE 4, 114 = AP Nr. 1 zu § 20 MietSchG; BAGE 54, 210 = AP Nr. 3 zu § 52 BAT; Senatsurteil vom 22. September 1992 - 9 AZR 404/90 - zur Veröffentlichung bestimmt; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 50. Aufl., § 256 Anm. 3 D; Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Aufl., § 256 Rz 47; MünchKomm-Lüke, ZPO, § 256 Rz 20).
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